Förderungen

Förderpreis für Kirchenmusik

Alle zwei Jahre wird im Rahmen des Landeskirchenmusiktags der Förderpreis für Kirchenmusik verliehen. Die Evangelische Kirche der Pfalz und der Landesverband für Kirchenmusik zeichnen damit das beste in der Landeskirche absolvierte C-Examen in Chorleitung und in Orgel aus. Die Auszeichnung beinhaltet jeweils ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro und einen Notengutschein in Höhe von 100 Euro.


Chorförderung

 „Bei unserer letzten Konzertveranstaltung haben wir höhere Eintrittsgelder erzielt als wir Ausgaben hatten…“. Schön wär’s, denn eine solche Aussage gibt’s nur selten. Meist sind die Ausgaben doch viel höher als die Einnahmen. Was tun?

Viele Chöre und Ensembles stehen vor diesem Problem und bitten Sponsoren, einen Förderverein oder die Kirchengemeinde um einen Zuschuss. Eine weitere lohnende Möglichkeit sind die Zuschüsse vom Landesverband für Kirchenmusik.

Es gibt zwei Fördertöpfe, aus denen Zuschüsse beantragt werden können:
1. Landeskirchliche Mittel für leistungsfähige Chöre und Ensembles.
2. Mittel des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz aus Erträgen der Glücksspirale.


Wer ist antragsberechtigt und welche Projekte werden gefördert:

1. Landeskirchliche Mittel
Sie sind gedacht für leistungsfähige Chöre und Ensembles zur Linderung von Defiziten bei geistlichen Werken und Orchesterwerken mit höherem Anspruch, z.B. einer Bach-Kantate. Jeder kirchliche Chor oder Instrumentalgruppe innerhalb der Evangelischen Landeskirche der Pfalz ist antragsberechtigt.

Fristen: Projekte können gefördert werden, wenn bis 31.12. eines Jahres ein Antrag eingereicht wird für Projekte im nächsten Kalenderjahr (Ausschlussfrist). Die Zuteilung erfolgt dann bereits wenige Wochen später. (Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht).

Antragsformular: Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden

2. Mittel aus der „Glücksspirale“
Sie können auch von „kleineren“ Chören und Ensembles beantragt werden zur Abdeckung von Defiziten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Förderung von Kinder- und Jugendchören; wenn sie z.B. ein Singspiel aufführen und Solosänger oder eine Band benötigen. Im Rahmen dieser sog. „Kleinförderung“ können aber auch Instrumentenanschaffungen gefördert werden.

Fristen: Projekte können gefördert werden, wenn bis zum 30.06. eines Jahres ein Antrag eingereicht wird. Die Zuteilung von Mitteln erfolgt dann im Herbst. Später eingehende Anträge können erst im kommenden Jahr beschieden werden. Projekte können nur gefördert werden, wenn ein Antrag vor Beginn des Projekts (der Aufführung) eingereicht wird. (Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht).

Einschränkung: Nur kirchliche Chöre oder Instrumentalgruppen innerhalb der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) und die ihren Sitz im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz haben - sind antragsberechtigt.

Antragsformulare: Anträge können im Internet hier heruntergeladen werden.
Weitergehende Information des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz zu den Förderbedingungen und Zuteilungsregeln sind auch im Internet einsehbar unter
http://lmr-rp.de/fileadmin/landesmusikrat/Downloads/Richtlinien__2018.pdf


Antworten auf Fragen

- Erhalte ich garantiert eine Förderzusage?
Nicht jedes Projekt kann gefördert werden. Das hängt auch davon ab, wie üppig der jeweilige Fördertopf gefüllt ist. Über die Ausschüttung berät ein Ausschuss; dieser ist bemüht, möglichst vielen Antragstellern eine angemessene Förderung zukommen zu lassen.

- Warum muss ich auf einen Bescheid unter Umständen lange warten?
Der Ausschuss zur Beratung und Festlegung von Zuschüssen tagt jeweils immer dann, sobald die Fördertöpfe gefüllt sind und feststeht, wie viel ausgeschüttet werden kann. Für „leistungsfähige Chöre und Ensembles“ erfolgt dies sehr rasch zu Beginn des Jahres. Bei der „Glücksspirale“ dauert es in der Regel bis zum Herbst des Jahres.

- Kann ich auch Mittel der „Glücksspirale“ beantragen, wenn mein Chor / mein Ensemble im Saarland beheimatet ist?
Leider nein; hierfür ist der Landesmusikrat des Saarlandes zuständig, bei dem die Mittel direkt beantragt werden müssen.